Sicher.

Durch die Gesamtheit der notariellen Amtspflichten, die Mitwirkung des Notars in zahlreichen Rechtsbereichen und den ihm dadurch auferlegten Schutzauftrag soll sich der Bürger auf dessen Integrität verlassen können. Öffentlichen Urkunden kommt eine besondere, vor allem auch dauerhafte Beweiskraft zu, da der Notar verpflichtet ist, für eine zeitlich unbeschränkte Aufbewahrung aller Urkunden – auch die seiner Amtsvorgänger – Sorge zu tragen. Diese Funktion einer Beweissicherung ist nicht nur im Privatrechtsverkehr, sondern auch im Hinblick auf die öffentlichen Register von besonderer Bedeutung.